Auto-Versicherungen
Warum sind Auto-Versicherungen überhaupt notwendig?
In Deutschland und in vielen anderen Ländern der Welt ist eine Auto-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne das Vorweisen einer gültigen Deckungskarte kann man ein Fahrzeug nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zulassen – man erhält somit kein Kennzeichen an der Zulassungsbehörde.
Neben der Auto-Haftpflichtversicherung bieten viele Versicherungen auch zahlreiche Auto-Versicherungen an. Hierbei handelt es sich um sogenannte freiwillige Zusatzversicherungen, wie etwa die Auto-Vollkaskoversicherung, die Auto-Teilkaskoversicherung, der Schutzbrief oder die Insassenversicherung. Die Leistungen der Auto-Haftpflichtversicherung beinhalten grundsätzlich Personen- und Sachschäden, die der Versicherte verursacht hat. Wie hoch die Prämie für den Versicherten bei den Auto-Versicherungen ausfällt, hängt vom Alter des Versicherten, von der Region, vom Autotyp und von der aktuellen Einstufung in die Schadenfreiheitsrabattklasse ab. Je öfter der Versicherte die Leistungen seiner Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss, desto mehr kommt er in den sogenannten Malus-Bereich und desto höher fallen auch die Prämien aus.
Einschlüsse bei den Auto-Versicherungen
Deckungssummen bei Auto-Versicherungen
Die Deckungssumme sollte natürlich möglichst hoch sein. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen auf Vermögens- und Sachschäden und mind. 8 Millionen Euro pro geschädigte Person.
Die Mallorca Police
Bei der Mallorca Police handelt es sich um eine spezielle Auto-Zusatzversicherung. Sie wird für Mietfahrzeuge im Ausland abgeschlossen und übernimmt Schäden, die im Falle eines Unfalls nicht von der Auto-Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher im Ausland übernommen werden. Viele Versicherungen bieten die Mallorca-Police in der Haftpflichtversicherung inkludiert an.
Rabattretter bei Auto-Versicherungen
Als Rabattretter bezeichnet man eine Art Freischaden. Ist man bereits in einer sehr geringen Bonusstufe, weil man in den vergangenen Jahren kaum Leistungsansprüche an die Auto-Versicherungen stellen musste, erlaubt die Versicherung einen Freischaden ohne Rückstufung in den Malus-Bereich. Die Prämienhöhe wird dadurch also nicht verändert.
Neuwertersatz bei Auto-Versicherungen
Wird ein Fahrzeug gestohlen oder so stark beschädigt, dass ein Totalschaden zu verzeichnen ist, ersetzt man bei Neuwagen in der Regel den Neuwert des Fahrzeugs. Hierbei ist allerdings eine Altersgrenze von drei bis 24 Monaten festgelegt. Autos, die diese Grenze bereits erreicht haben, werden nicht mehr zum Neuwert ersetzt.
Werkstattbindung
Bei der Werkstattbindung handelt es sich um eine festgelegte Vereinbarung, wonach Sie Schäden am Fahrzeug nur in Partnerwerkstätten der Auto-Versicherungen reparieren lassen dürfen. Werden Schäden in einer anderen Werkstatt behoben, kann es zum Leistungsausfall der Versicherung kommen.
Wildschäden
Wildschäden sind die typischsten Schadensarten, die in einer Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten sind. Welche Tiere hier eingeschlossen sind, ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und hängt zudem von der jeweiligen Region und dem jeweiligen Land ab.
Auch die nachfolgenden Punkte bei Auto-Versicherungen beachten
Leistung trotz grober Fahrlässigkeit der Auto-Versicherungen
„Grobe Fahrlässigkeit“ sollte bei einer Kaskoversicherung, wenn möglich, mit eingeschlossen werden. Haben Sie dies nicht beim Vertragsabschluss vereinbart, kann die Versicherung beispielsweise auf das Überfahren einer roten Ampel mit Unfallfolge mit Leistungsablehnung reagieren.
Schäden durch Marderbiss
Marderschäden übernehmen meisten Teilkaskoversicherungen. Die typischen Schäden betreffen in diesem Fall Bremsleitungen, Schläuche oder Kabel. Auch Gummimanschetten bleiben vom Marder häufig nicht verschont. Es lohnt sich also, hier einmal genauer nachzufragen und diese Leistung in die Teilkaskoversicherung reinzunehmen.
Versicherung von Sonderausstattung in Auto-Versicherungen
Wenn Ihr Auto spezielle Sonderausstattungen aufweist, zum Beispiel ein Navigationsgerät oder einen CD-Wechsler, sollte man dies im Versicherungsvertrag gesondert erwähnen. Häufig vereinbart man hierfür auch eine eigene Deckungssumme. Diese sollte möglichst 3000 Euro aufwärts betragen.
Prämienreduzierung durch Selbstbehalt/Selbstbeteiligung bei Auto-Versicherungen
Wenn man sich für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung entscheidet, kann man sich in der Regel über günstigere Prämien freuen. Dennoch sollte man jedoch beachten, dass die Versicherung auch Schäden die Freibetragsgrenze übersteigen, nur in Form einer Differenzzahlung zum Freibetrag übernimmt. Ein Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung ist nur bei Auto-Zusatzversicherungen, nicht jedoch bei Auto-Haftpflichtversicherungen möglich.