Auto-Teilkaskoversicherung

Auto-Versicherung-Vergleich

Bei der Auto-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gewisse Leistungen, über die Leistungen der Haftpflichtversicherung hinaus, abdeckt.

Auto-Teilkaskoversicherung als Ergänzung zur Auto-Haftpflichtversicherung

Auto-TeilkaskoversicherungJe nach Versicherungsvertrag deckt die Auto-Teilkaskoversicherung, im Gegensatz zur Auto-Haftpflichtversicherung, somit beispielsweise folgende Schäden ab:

  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitzschlag

Nicht eingeschlossen in der Auto-Teilkaskoversicherung sind in den meisten Fällen Schäden, die auf ein, von Naturgewalten verursachtes, Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Um einen Schaden durch Naturgewalten geltend zu machen, verlangen die meisten Versicherungsunternehmen einen Nachweis des örtlichen Wetteramts.

Wildschaden

Wildschäden werden nur dann von der Teilkaskoversicherung übernommen, wenn das Fahrzeug in Bewegung war. Zudem übernimmt in der Regel die Versicherung nur den Schaden von Haarwild. So wurde ein Schadensfall durch den Zusammenstoß mit einem Rentier beispielsweise kürzlich von einer Versicherung abgelehnt. Grund: Rentiere gehören laut Bundesjagdgesetz nicht zum Haarwild. (Achten Sie also auf die Klauseln in diesem Bereich bei den Versicherern!)

  • Glasbruch
  • Schmorschäden, d.h. Schäden durch Kurzschluss
  • dazu Marderbisse und deren Folgeschäden

Welche Schäden am Ende die jeweiligen Auto-Teilkaskoversicherung abdeckt, ist im Leistungskatalog ersichtlich. Manche Versicherungsgesellschaften erweitern die Leistungen bei Wildschäden beispielsweise auf Ziegen, Schafe, Kühe und Pferde. Auch Wirbeltiere oder Vögel sind nicht selten im Leistungskatalog angeführt. Den umfassendsten Schutz bieten natürlich Versicherungen, die Wildschäden mit dem Zusatz „alle Tiere“ definiert haben.

Die Berechnung der Tarife für Auto-Teilkaskoversicherungen ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gestaltet. Eine Typenklassen-Einstufung spielt jedoch immer eine große Rolle. Die Schadenfreiheitsklasse wird, im Gegensatz zur Auto-Vollkaskoversicherung, nicht berücksichtigt. Dafür werden noch Merkmale, wie etwa die Typklasse, die Regionalklasse, die jährliche Kilometerleistung, das Alter des Fahrzeugs und das Alter des Fahrers bzw. des Versicherungsnehmers für die Tarifberechnung herangezogen.

Durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung können Sie die Beitragshöhe senken. Die Selbstbeteiligung regelt den Selbstbehalt, den der Versicherte im Schadensfall selbst bezahlen muss.

 

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